Gästebeitrag - Fewo Rammelsberger Steigerhaus

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Gästebeitrag der Stadt Goslar
Liebe Feriengäste,
die Stadt Goslar hat zum 01.07.2019 einen Gästebeitrag (ähnlich der Kurtaxe) eingeführt. Dieser dient der Kostendeckung des Aufwandes touristischer Einrichtungen und für die zu Zwecken des Tourismus durchgeführten Veranstaltungen.

Wie hoch ist der Gästebeitrag?
In Goslar liegt der Beitrag je volljähriger (ab 18 Jahre) Person/pro Übernachtung bei 2,30 EUR. Für Kinder und Jugendliche wird kein Gästebeitrag erhoben. Ein verminderter Beitragssatz von 1,15 EUR gilt für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an berufsbezogenen Seminaren, Tagungen, Messen oder vergleichbaren Veranstaltungen, wenn keine Befreiung vom Gästebeitrag gegeben ist. In diesen Fällen empfiehlt sich eine vorherige Abstimmung mit der GOSLAR marketing gmbh.

Wer erhebt den Gästebeitrag?
Den Gästebeitrag wird von der Stadt Goslar auf Basis einer rechtsgültigen Satzung erhoben. Der Rat der Stadt Goslar hat diese am 21.05.2019 beschlossen. Die Stadt Goslar bedient sich als Unterstützung für die Veranlagung des Gästebeitrages einer Tochtergesellschaft, der GOSLAR marketing gmbh. Sie finden diese direkt am Marktplatz von Goslar. Gerne stehen Ihnen die dortigen Mitarbeiter:innen für Fragen zur Verfügung.

Wer zahlt den Gästebeitrag?
Der Gästebeitrag wird von den Übernachtungsgästen Goslars gezahlt, die nicht Einwohner dieser Stadt sind, also ortsfremde Personen. Der Gästebeitrag wird pro volljähriger Person und pro Übernachtung berechnet. In Goslar sind grundsätzlich alle Erwachsene gästebeitragspflichtig. Die Satzung beinhaltet aber Ausnahmen von der Beitragspflicht, z. B. für Personen, die aus beruflichen Gründen in Goslar übernachten, z. B. hauptberuflich tätige Künstler, Musiker, Monteure usw. Diese sind nicht beitragspflichtig. Weitere Befreiungsgründe sind im § 3 der Satzung zu lesen. Schwerbehinderte und deren Begleitperson unterliegen nicht der Befreiung. Personen, die keinen Gästebeitrag bezahlen müssen, erhalten keine Gästekarte, die die Vergünstigungen inkludiert.

Wo wird der Gästebeitrag gezahlt?
Der Gästebeitrag wird direkt beim Vermieter (Gastgeber) bezahlt, dieser wird dann an die Stadt Goslar abgeführt.

Besteht eine Verpflichtung, den Gästebeitrag zu zahlen?
Auf Grundlage einer vom Rat beschlossenen Gästebeitragssatzung besteht die gesetzliche Pflicht, den Gästebeitrag zu zahlen. Die Abgabe des Gästebeitrages ist darüber hinaus im Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz niedergeschrieben.

Was geschieht, wenn kein Gästebeitrag gezahlt wird?
Wer in einem gästebeitragspflichtigen Ort übernachtet und sich weigert, den Gästebeitrag zu bezahlen, nicht unter die Ausnahmen fällt oder von einem Befreiungstatbestand betroffen ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. Dieses ist im allgemeinen höher als der Gästebeitrag und müsste zusätzlich gezahlt werden.

Welche Vorteile beinhaltet die Gastkarte?
Gästebeitragspflichtigen Personen wird eine Gästekarte ausgehändigt. Diese Gästekarte beinhaltet verschiedene Vergünstigungen, wie z.B.
  • Ermäßigter Eintritt in der Kaiserpfalz und am Museumsufer: Goslarer Museum & Zinnfigurenmuseum
  • Ermäßigter Eintritt zum Weltkulturerbe Rammelsberg inkl. Museum und Stollen
  • Ermäßigungen auf die Stadtführung "1.000 Schritte durch die Altstadt"
  • Ermäßigter Eintritt im Schwimmbad Aquantic
  • Ermäßigungen für ausgewählte Veranstaltungen in Goslar und Hahnenklee
  • Ermäßigte und z. T. kostenlose geführte Wanderungen in Hahnenklee oder bspw. Kräuterwanderungen mit dem Harzklub
  • Zahlreiche Vergünstigungen in Cafés, Restaurants und Geschäften
  • Kostenfreier Eintritt zu Konzerten, Heimatstuben u.v.m.
  • Vergünstigter Eintritt zu Minigolfplätzen, Solethermen, Freizeitparks, Bowlingbahnen u.v.m.

Eine vollständige Übersicht der Vergünstigungen können Sie dem Erlebnisheft entnehmen, das mit der Gästekarte ausgehändigt wird.
Bei Verlust oder Beschädigung der gültigen Gästekarte wenden Sie sich bitte an die GOSLAR marketing gmbh. Gleiches gilt, sofern Sie eine zusätzlich Gästekarte benötigen.

Ihre Familie Kaufmann
Gastgeber
Frank & Anja Kaufmann
Schützenallee 11
38644 Goslar
Kontakt
Tel. +49 (0) 5321 / 3959820
Fax +49 (0) 5321 / 3959821
EMail: info@rammelsberger-steigerhaus.de
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